Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle Links zur Hilfe einstellen, wenn Sie Fragen zu Wildvögeln oder Wildtieren haben.
https://www.wildtierschutz-deutschland.de/verletztes-wildtier-gefunden
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Rechtsverordnung
zum Schutz von freilebenden Katzen in der Verbandsgemeinde Maxdorf (KatzenSchVO)
vom 13.12.2022
Auf Grund § 13 b Tierschutzgesetz (TierSchG) in der Fassung vom 04.07.2013 (BGBl. I
S. 2182-2196), in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung
und über die Zuständigkeit nach § 13 b des Tierschutzgesetzes vom 02.07.2015
(GVBI. S. 171) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Verbandsgemeinde Maxdorf mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates vom 13.12.2022 für das Gebiet der Verbandsgemeinde Maxdorf folgende
Rechtsverordnung:
§ 1 Zweck
Zweck dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen zu verhindern, um Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, die durch eine erhöhte Katzenpopulation verursacht werden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind:
1. Katzen: Alle weiblichen und männlichen Tiere der Art felis silvestris catus.
2. Fortpflanzungsfähige Katzen: Katzen, die mindestens fünf Monate alt und nicht kastriert sind.
3. Katzenhalter: Alle Eigentümer, Halter, Betreuer einer Katze. Betreuer sind insbesondere auch Personen, die einer Katze den Aufenthalt auf ihrem befriedeten Besitztum nicht nur vorübergehend
ermöglichen oder einer Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellen.
4. Unkontrollierter, freier Auslauf: Freie Bewegungsmöglichkeit einer Katze, außerhalb eines Gebäudes und außerhalb der unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeit der Katzenhalter.
5. Kennzeichnung: Das eindeutige Markieren einer Katze durch Implantation eines Mikrochips oder durch eine andere, die Katze nicht stärker belastende oder gefährdende und einem Mikrochip vergleichbar sichere Technik.
6. Registrierung: Die Eintragung der durch Kennzeichnung erfassten Daten sowie mindestens eines
äußerlichen Erkennungsmerkmals der Katze sowie des Namens in ein bundesweit geführtes
Haustierregister.
7. Kastration: Die Entfernung der männlichen oder weiblichen Keimdrüsen (Hoden oder Eierstöcke); sie darf nur von Tierärzten durchgeführt werden.
§ 3 Schutzgebiet
Schutzgebiet im Sinne des § 13 b Satz 1 und 2 TierSchG ist das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Maxdorf.
§ 4 Kennzeichnungs- und Registrierpflicht
(1) Wer im Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze hält und ihr unkontrollierten, freien Auslauf gewährt, muss diese zuvor durch eine Tierarztpraxis kennzeichnen und registrieren lassen.
(2) Bei einem Halterwechsel müssen die neuen Katzenhalter unverzüglich veranlassen, dass die registrierten Daten entsprechend aktualisiert werden.
(3) Auf Verlangen der Ordnungsbehörde haben Katzenhalter einen Nachweis über die erfolgte Kennzeichnung und Registrierung vorzulegen.
§ 5 Kastrationspflicht
(1) Wer im Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze hält und ihr unkontrollierten, freien Auslauf gewährt, muss diese zuvor kastrieren lassen.
(2) Auf Verlangen der Ordnungsbehörde haben Katzenhalter einen Nachweis darüber vorzulegen,
dass die betroffene Katze nicht fortpflanzungsfähig ist.
(3) Auf schriftlichen Antrag kann die Ordnungsbehörde Ausnahmen von der Kastrationspflicht
zulassen, insbesondere wenn glaubhaft dargelegt wird, dass ein berechtigtes Interesse
an der Zucht mit der gehaltenen Katze besteht und die Versorgung aller Nachkommen sichergestellt
ist.
§ 6 Anordnungen der Ordnungsbehörde
(1) Die Ordnungsbehörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Sie kann insbesondere die Kennzeichnung,
Registrierung und Kastration einer fortpflanzungsfähigen Katze, die unkontrolliert freien Auslauf erhält, auf Kosten der Katzenhalter anordnen.
(2) Wird eine nicht gekennzeichnete und/oder fortpflanzungsfähige Katze durch die Ordnungsbehörde,
das Tierheim oder durch ihre Beauftragten aufgegriffen, darf sie in Obhut
genommen werden. Können Katzenhalter einer sich im unkontrollierten und freien Auslauf befindlichen, fortpflanzungsfähigen Katze innerhalb von 72 Stunden nicht ermittelt werden, können Kennzeichnung, Registrierung und Kastrierung der Katze auch ohne deren Einverständnis durchgeführt werden. Werden Katzenhalter erst anschließend festgestellt, können ihnen die Kosten der in Satz 1 aufgeführten Maßnahmen nachträglich auferlegt werden.
§ 7 Bußgeldvorschriften
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Gebote dieser Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) gegen § 4 Absatz 1 zuwiderhandelt,
b) entgegen § 4 Absatz 2 und 3 die Nachweise auf Verlangen nicht vorlegt.
(2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 8 Inkrafttreten
(1) Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer dieser Rechtsverordnung beträgt 20 Jahre ab Inkrafttreten, soweit sie nicht zuvor außer Kraft gesetzt wird.
Maxdorf, den 05.01.2023
Paul Poje Bürgermeister
Zwei junge Kätzchen haben sich auf der Pflegestelle kennen gelernt und angefreundet!
Isalie und Katerchen Nony möchten deshalb gerne zusammen bleiben und zusammen vermittelt werden. Beide sind ca.ein halbes Jahr alt und verstehen sich sehr gut.
Sie spielen, kämpfen und toben miteinander ausgiebig.
Wie man auf den Bildern von Isalie sieht,hat sie nur ein Auge. Auf Grund einer Verletzung musste ihr das rechte leider entfernt werden.
Das beeinträchtigt sie aber überhaupt nicht. Isalie kann alles genau so wie eine Katze mit zwei Augen, springen, klettern, toben,usw.
Isalie ist noch ein wenig zurückhaltend,was aber der süße Nony ausgleicht, denn er ist sehr zutraulich und verschmust. Eine goldige Angewohnheit hat er auch noch,er liebt es seine “Menschen” zu putzen. Wer dem Pärchen Freigang bieten kann und Interesse hat,ruft auf der Pflegestelle an.
Die beiden Teenies gehen kastriert,geimpft, gechipt und FiV Leukose negativ getestet ins neue Zuhause.
01632203894
Die hübsche „Bella“ ist eine liebe, verschmuste Katzendame von ca. 13 Jahren.
Sie ist kastriert und gechipt.
Ihre Besitzerin wurde leider zum Pflegefall, und so sucht sie dringend ein neues Zuhause mit Freigang.
Bei Interesse bitte unter 015739663795 melden.
Wir machen mit. Lassen Sie Ihre Katze / Ihren Kater im genannten Zeitraum chippen und/oder kastrieren und wir übernehmen unter gewissen Voraussetzungen die kompletten Kosten. Leider sind sehr viele Katzen und Kater nicht gechippt und registriert und finden somit oftmals nicht zu Ihren Besitzern zurück. Nehmen Sie bitte vor der geplanten Behandlung Kontakt zu unserem Tierschutztelefon (015739663795) auf.
Im September findet der Stammtisch, wie immer, am 2. Freitag im Monat ab 19:30 Uhr statt. Der Treffpunkt ist allerdings das La Fenice in Maxdorf. Ab Oktober treffen wir uns wieder, wie üblich, im Ratsstübl in Birkenheide.
Wir suchen für diese männliche, griechische Landschildkröte ein neues, artgerechtes Zuhause in Freilandhaltung. TEL.: 06237/6297
Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind und von unzureichend informierten Spaziergängern mitgenommen werden. Dabei gilt: Wer auf einen einsam und hilflos wirkenden Jungvogel trifft sollte das Tier auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern es an Ort und Stelle belassen.
Der Schein trügt häufig, denn die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Wichtig ist, dass der Finder eines „aus dem Nest gefallenen“ Jungvogels besonnen die Situation beurteilt und sich möglichst fachkundigen Rat einholt, bevor er handelt. Meist handelt es sich nicht um Waisen, sondern um fast flugfähige Jungvögel mit relativ vollständigem Gefieder, die durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen. Sobald der Mensch sich entfernt, können sich die Eltern wieder um ihre Kinder kümmern.
Mit dem folgenden Link ist die Einwahl in unsere Mitgliederversammlung über Microsoft Teams möglich. Bitte achten Sie darauf, bei der Einwahl den vollen Namen anzugeben, damit ein Einlass in die Mitgliederversammlung möglich ist.
Sie sind eingeladen, an einer Microsoft Teams-Besprechung teilzunehmen
Betreff: Mitgliederversammlung 2022
Zeit: Freitag, 18. März 2022 20:00:00 MEZ
Auf Ihrem Computer oder Ihrer mobilen App teilnehmen
Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen
Wir machen mit. Lassen Sie Ihre Katze / Ihren Kater im genannten Zeitraum chippen und/oder kastrieren und wir übernehmen unter gewissen Voraussetzungen die kompletten Kosten. Leider sind sehr viele Katzen und Kater nicht gechippt und registriert und finden somit oftmals nicht zu Ihren Besitzern zurück. Nehmen Sie bitte vor der geplanten Behandlung Kontakt zu unserem Tierschutztelefon (015739663795) auf.